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 Informationen für Personalberatungen 

So funktioniert's:

Zusammenarbeit

Alle Anfragen zur Zusammenarbeit mit Personalberatungen (Executive Search-Firmen) werden bei PwC Deutschland zentral von unserem Headhunter Management Team gesteuert. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Zusammenarbeit an de_headhunting@pwc.com.

Pool of Preferred Suppliers

Das Headhunter Management Team arbeitet auf Basis einer Suchauftrag-logik. Das bedeutet, dass Personal-beratungen aus dem exklusiven Pool of Preferred Suppliers  gezielt für spezifische Suchprojekte beauftragt werden. Es werden nur Profile akzeptiert, die im Rahmen eines solchen Auftrags eingereicht werden.

Fokus: Berufserfahrene Professionals

Der Fokus der Zusammenarbeit liegt in der Gewinnung von berufserfahrenen Professionals. Profile über Personalberatungen werden daher ausschließlich für Positionen ab dem Level "Manager" und höher berücksichtigt.

Agenturzugang

Bei einer Zusammenarbeit findet die Registrierung der Personalberatung in SAP SuccessFactors statt. Über den sog. "Agenturzugang" des Systems können Profile für das jeweilige Suchprojekt hochgeladen werden.

Interne Prüfung

Das jeweils zuständige Recruiting Team von PwC prüft die eingereichten Profile und veranlasst die weiteren Schritte.

Vergütung

Kommt es im Rahmen der beauftragten Suche zur Besetzung der Position durch die Personalberatung, erfolgt die Vergütung zu den entsprechenden Standardkonditionen.

Wichtig zu wissen: 


  • Aus Datenschutzgründen werden keine Profile akzeptiert, die per E-Mail an das Recruiting Team oder andere Mitarbeiter:innen oder Partner:innen von PwC Deutschland gesendet werden. Ebenso sind alle sonstigen möglichen Kanäle zur Einreichung von Profilen, die nicht dem vorgegebenen Prozess folgen, von der Berücksichtigung und Bearbeitung ausgeschlossen.  
  • Bitte bewerben Sie sich nicht im Namen der von Ihnen betreuten Kandidat:innen über die PwC-Karriereseite. Es werden nur Profile akzeptiert, die über SAP SuccessFactors eingereicht wurden.
  • In allen Fällen gilt, dass ein etwaiger Honoraranspruch der Personalberatung nur dann gegeben ist, sofern eine Zusammenarbeit besteht, eine Beauftragung stattgefunden hat, das Profil der PwC Deutschland durch die Personalberatung über den vorgegebenen Weg zugegangen ist und keine triftigen Gründe einer Honorarzahlung entgegenstehen.